← Zurück

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf — nicht rechtsgeprüft. In diesem Text stehen noch 8 offene Stellen (0 fehlende Angaben, 8 offene Entscheidungen). Sie sind im Text als <AUSFUELLEN> und <OFFEN> sichtbar gelassen und nicht überdeckt.

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

ENTWURF — nicht rechtsgeprueft. Dieser Text wurde von einem Sprachmodell verfasst und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor jeder Veroeffentlichung muss er von einer Anwaeltin oder einem Anwalt geprueft werden. Stand: 2026-08-09.

Fassung 1 vom 2026-08-18. Eingetragen am 2026-08-18 nach Angabe des Betreibers; dieselbe Angabe steht als Klausel in § 1 Abs. 4. Sie sagt, welche Fassung dieser Bedingungen gilt — nicht, dass sie geprueft waere.

Ein Hinweis vorweg, der nicht Teil der Bedingungen ist. Allgemeine Geschaeftsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 bis 310 BGB. Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (§ 307 BGB), und gegenueber Verbrauchern gelten die Verbotskataloge der §§ 308 und 309 BGB. Welche der unten stehenden Klauseln diese Kontrolle bestehen, ist hier nicht geprueft — das ist genau der Teil der Arbeit, den eine Anwaeltin macht und ein Sprachmodell nicht kann.


§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Anbieter des Dienstes „Diggi", erreichbar unter diggihub.ai, ist


Lukas Hauenstein
Dr.-Roß-Str. 2A, 95503 Hummeltal, Deutschland
[email protected]

(im Folgenden „Anbieter"). Die vollstaendigen Pflichtangaben stehen im Impressum.

(2) Diese Bedingungen gelten fuer die Nutzung von Diggi durch Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Wo eine Regelung nur fuer eine der beiden Gruppen gilt, steht das ausdruecklich dabei.

(3) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdruecklich zu.

(4) Es gilt die Fassung 1 vom 2026-08-18. Sie steht auch in der Kopfzeile dieses Textes.


§ 2 Was Diggi ist — und was es nicht ist

(1) Was der Dienst leistet. Diggi ist eine Orchestrierungsmaschine mit eigener Oberflaeche. Eingaben des Nutzers werden nicht von einem einzelnen Modell beantwortet, sondern nach Regeln des Anbieters an Modelle von Drittanbietern verteilt, deren Antworten geprueft, verglichen und zusammengefuehrt werden. Dazu kommen Module: ein Gedaechtnis, Chatverlaeufe, Dateiablage, Medienerzeugung, ein Mail-Anschluss, ein Kalender, Zeiterfassung und eine Buchhaltungsrechnung.

Einordnung des Betreibers (Stand 2026-08-09): Dienstleistung, weil Diggi als Portal Leistungen und Infrastruktur bereitstellt und keine abgrenzbaren digitalen Inhalte liefert. Diese Einordnung ist rechtlich zu pruefen; sie bestimmt, welcher Absatz des § 356 BGB gilt.

Das ist die Angabe des Betreibers dazu, was er verkauft — keine Rechtspruefung. Ein Sprachmodell darf eine solche Einordnung nicht als geklaert ausgeben, und dieser Text tut es nicht. Sie schlaegt an drei Stellen durch: auf die Leistungsbeschreibung hier, auf die Verfuegbarkeit in § 9 und auf die Maengelrechte in § 10. Was sie fuer den Widerruf bedeutet, steht in recht/WIDERRUF.md; dort ist die Dienstleistungs-Fassung die geltende und die andere als „Nicht gewaehlte Fassung" erhalten. Offene Frage O-8.

(1a) Was der Anbieter schuldet — und was nicht. Aus der Einordnung als Dienstleistung folgt: Der Anbieter schuldet das Bereitstellen und Betreiben der Orchestrierung — Verteilung an Modelle, Pruefung, Zusammenfuehrung, Oberflaeche, Ablage —, nicht die Lieferung eines bestimmten Ergebnisses und nicht einen abgrenzbaren digitalen Inhalt. Erzeugte Medien und herunterladbare Artefakte sind das Ergebnis dieser Dienstleistung, nicht ihr Gegenstand.

Bestaetigt am 2026-08-30 (Luckys Antwort B1 im Entscheidungsbogen): Das entspricht dem tatsaechlichen Angebot. Diggi ist eine Dienstleistung, kein abgrenzbarer digitaler Inhalt. Die offene Frage O-8 ist damit geschlossen.

Die Einordnung traegt an drei weiteren Stellen: der Verfuegbarkeit in § 9 (passend zu Luckys Antwort G3 - keine Verfuegbarkeitszusage), den Maengelrechten in § 10, und dem Widerruf in recht/WIDERRUF.md, wo die Dienstleistungs-Fassung ohnehin die geltende ist.

(2) Eingaben gehen an Dritte. Das ist keine Nebenwirkung, sondern die Bauart. Welche Anbieter das sind, wohin die Daten gehen und auf welcher Grundlage, steht in der Datenschutzerklaerung. Wer nicht will, dass seine Eingaben Dritte erreichen, kann Diggi nicht sinnvoll benutzen.

(3) Keine Zusage zur Richtigkeit. Sprachmodelle erzeugen Text, der richtig aussieht, auch wenn er falsch ist. Der Anbieter sagt nicht zu, dass Ausgaben richtig, vollstaendig, aktuell, rechtmaessig oder fuer einen bestimmten Zweck geeignet sind. Auch Mehrheitsentscheidungen mehrerer Modelle und Pruefstufen aendern daran nichts; sie machen Uneinigkeit sichtbar, sie machen Aussagen nicht wahr. Jede Ausgabe ist vom Nutzer zu pruefen, bevor er sich auf sie stuetzt.

(4) Keine Beratung. Diggi erbringt keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Anlage- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung. Ausgaben, die wie eine solche Beratung aussehen, sind keine.

(5) Die Buchhaltung ist eine Rechenhilfe, keine Buchfuehrung. Diggi erfasst und rechnet; es bucht nicht. Dem Modul fehlt alles, was eine GoBD-taugliche Buchfuehrung ausmacht: Unveraenderbarkeit festgeschriebener Buchungen, lueckenlose Nummernkreise, Aufbewahrung, Zugriffssicherung und Verfahrensdokumentation. Es kennt ausserdem keinen einzigen Steuersatz — jeder Satz ist ein Eingabewert. Fuer die Erfuellung steuerlicher und handelsrechtlicher Aufzeichnungspflichten bleibt der Nutzer allein verantwortlich.

(6) Kein Ersatz fuer eine Sicherung. Diggi legt Chats, Gedaechtnis, Medien und Laufzustaende in Dateien ab. Der Nutzer bleibt fuer eigene Sicherungskopien seiner Daten verantwortlich.

(7) Der Leistungsumfang aendert sich. Modelle, Anbieter und Module kommen hinzu und fallen weg — ein Anbieter kann seinen Dienst einstellen, ein Modell kann abgekuendigt werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Anbieter besteht nicht. Ueber wesentliche Aenderungen des Leistungsumfangs informiert der Anbieter vorab per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse.


§ 3 Zustandekommen des Vertrags, Konto

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Nutzer legt bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse und ein selbstgewaehltes Passwort fest. Zusaetzlich kann er sich mit einem Einmalcode anmelden, der an dieselbe Adresse geschickt wird - der Code ist ein zweiter Anmeldeweg neben dem Passwort, kein Ersatz dafuer.

Korrigiert am 2026-08-30. Hier stand bis dahin: „Die Anmeldung erfolgt ueber einen Einmalcode … Ein Passwort wird nicht vergeben." Das war vor §938 richtig und ist es seither nicht mehr - die Registrierung laeuft ueber POST /anmeldung/registrieren mit Passwort (ui/landing.html:1367).

Ein Pflichttext, der den Anmeldeweg falsch beschreibt, ist schlimmer als einer mit einer Luecke: bei einer Luecke sieht man, dass etwas fehlt. Aufgefallen ist es durch Luckys Frage „warum brauchen wir ueberhaupt den Einmalcode?" - eine Frage nach dem Zweck, die eine falsche Angabe in einem Pflichttext aufgedeckt hat.

(3) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrueckliche Bestaetigung in Textform an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Die Eingangsbestaetigung nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB ist allein noch keine Annahme; sie ist es nur dann, wenn sie als solche bezeichnet ist. Nimmt der Anbieter das Angebot nicht innerhalb von sieben Tagen an, ist der Nutzer daran nicht mehr gebunden.

Entschieden am 2026-09-05 von Lucky. Hier stand seit dem 2026-08-18 eine Luecke: seine Antwort war „wie branchenueblich", und das ist keine Angabe, die in einen Pflichttext gehoert - ein Kunde muss daraus ablesen koennen, ab wann er gebunden ist.

Die Wahl passt zum gebauten Zahlweg. Zwischen Bestellung und Geldeingang liegen bei einer Ueberweisung Tage (§997); in dieser Zeit muss klar sein, wer worauf wartet. Der Zahlungseingang als Zeitpunkt waere die Gegenwahl gewesen - dann waere der Kunde bis dahin an gar nichts gebunden, auch nicht an den Preis. Der Klick als Zeitpunkt waere die andere: dann koennte der Anbieter eine Bestellung nicht mehr ablehnen, ohne zu kuendigen.

Die Sieben-Tage-Frist steht dabei nicht aus Vorliebe: ohne Annahmefrist bliebe ein Angebot nach § 147 Abs. 2 BGB „bis zu dem Zeitpunkt" bindend, „in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmaessigen Umstaenden erwarten darf" - eine Frist, ueber die man streiten kann. Eine genannte Frist ist fuer beide Seiten die klarere.

Anwaltlich zu bestaetigen bleibt es. Diese Fassung ist gebaut, nicht geprueft.

(4) Der Nutzer sichert zu, dass seine Angaben zutreffen und er geschaeftsfaehig ist. Ein Mindestalter wird nicht gefordert. Ein Abgleich findet nur beim Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements statt, und zwar ueber die dabei verwendete Zahlungsmethode. Eine eigene Alterspruefung des Anbieters gibt es nicht.

(5) Pflichten im elektronischen Geschaeftsverkehr. Bei einem Verbrauchervertrag, der zur Zahlung verpflichtet, muss die Bestellschaltflaeche nach § 312j Abs. 3 BGB gut lesbar mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Nach § 312j Abs. 4 BGB kommt der Vertrag sonst nicht zustande. Das ist keine Klausel, sondern eine Bauvorgabe fuer die Oberflaeche.


§ 4 Kostenlose Testkonten

(1) Der Anbieter vergibt eine begrenzte Zahl kostenloser Konten — zum Start zehn — an eingeladene Personen zum Ausprobieren. Ein Anspruch auf ein solches Konto besteht nicht.

(2) Testkonten sind in der Oberflaeche als solche gekennzeichnet. Sie sind kein bezahlter Dienst und begruenden keine Zusage zu Verfuegbarkeit, Leistung oder Dauer.

(3) Der Anbieter kann ein Testkonto jederzeit und ohne Angabe von Gruenden einschraenken oder beenden. <OFFEN 2026-08-18: Vorlauffrist und Art der Ankuendigung, bevor ein Testkonto endet - von Lucky nicht beantwortet. Ohne beides ist die Klausel gegenueber Verbrauchern angreifbar>

(4) Auch ein unentgeltlicher Vertrag kann ein Verbrauchervertrag sein: nach § 312 Abs. 1a BGB und § 327 Abs. 3 BGB gelten die Verbraucherschutzvorschriften auch dann, wenn der Verbraucher statt eines Preises personenbezogene Daten bereitstellt — ausser der Unternehmer verarbeitet sie ausschliesslich zur Erfuellung seiner Leistungspflicht oder rechtlicher Anforderungen. Aus den kostenlosen Konten folgt deshalb nicht automatisch, dass Widerrufsrecht und Maengelrechte entfallen. Siehe offene Frage O-1.

(5) Die Frage aus Absatz 4 wurde am 2026-08-09 anhand des Gesetzeswortlauts ausgearbeitet: recht/GRATISKONTEN.md. Das Ergebnis lautet unklar. Der Wortlaut des § 312 Abs. 1a Satz 2 BGB spricht von den „vom Verbraucher bereitgestellten" Daten; das Nutzungszaehlwerk verarbeitet dagegen selbst erhobene Ereignisdaten. Ob deren Auswertung unter Satz 2 faellt, entscheidet der Wortlaut nicht. Solange das offen ist, behandelt der Anbieter die Testkonten vorsorglich so, als faenden die Verbraucherschutzvorschriften Anwendung — belehren, informieren, Maengelrechte nicht ausschliessen. Das ist eine Betriebsentscheidung zugunsten des Nutzers und keine Rechtsaussage.


§ 5 Preise, Zahlung, Faelligkeit

(1) Ein Modul kostet 2,99 USD je Monat, eine Kombi aus zwei Modulen 4,99 USD je Monat, das Gesamtpaket 9,99 USD je Monat. Alle in diesen Bedingungen und in der Oberflaeche genannten Betraege sind NETTOBETRAEGE und verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Entscheidung des Betreibers vom 2026-08-09).

Die Angabe hat sich geaendert, und das ist hier festgehalten statt still ersetzt. Am selben Tag hiess es zunaechst „inklusive Umsatzsteuer", danach „9,99 $ exkl. Steuer". Die spaetere Angabe gilt. Der Unterschied ist keine Formulierung: er entscheidet, an wen verkauft werden darf.

Ein Nettopreis ist gegenueber UNTERNEHMERN richtig und gegenueber VERBRAUCHERN nicht ausreichend. Gegenueber Verbrauchern sind Endpreise einschliesslich Umsatzsteuer anzugeben; die Pflicht folgt aus Artikel 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB (Fundstelle; Wortlaut fuer diesen Entwurf nicht nachgelesen).

Daraus folgt eine Bauentscheidung, kein Textbaustein: entweder richtet sich das Angebot ausschliesslich an Unternehmer — dann gehoert in die Anmeldung eine Abfrage („Ich bestelle als Unternehmer") und in diese Bedingungen der entsprechende Satz —, oder es richtet sich auch an Verbraucher, dann muss die Oberflaeche ihnen Bruttopreise zeigen. Beides zugleich geht nur mit zwei Preisanzeigen. Diese Entscheidung ist offen (O-9).

Der Code fuehrt die Betraege in src/module.mjs als MODUL_CENT = 299, KOMBI_CENT = 499 und VOLLTARIF_CENT = 999 bei WAEHRUNG = 'USD'.

Ein Punkt ist mit dieser Entscheidung ausdruecklich NICHT beantwortet und darf nicht stillschweigend mitentschieden werden:

Waehrung. Der Code fuehrt die Betraege in USD (299, 499 und 999 Cent). Gegenueber Verbrauchern in Deutschland sind Endpreise in Euro anzugeben. Solange die Betraege in USD gefuehrt werden, ist der angegebene Preis kein Endpreis in dem Sinne, den ein deutscher Verbraucher lesen kann — der Eurobetrag haengt am Umrechnungskurs am Tag der Belastung. Offen (L-8a).

Der zweite Punkt — ob ueberhaupt Umsatzsteuer auszuweisen ist — ist seit dem 2026-08-30 beantwortet und steht unten in Absatz (1a): der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Hinweis „zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer" entfaellt damit ersatzlos — wer keine Umsatzsteuer schuldet, kann keine hinzurechnen.

Bis zum 2026-08-31 stand hier weiter, das sei „ungeklaert". Das war seit der Entscheidung falsch, und ein Text, der an einer Stelle entscheidet und an der naechsten dasselbe offen nennt, wird nach § 305c Abs. 2 BGB gegen den Verwender ausgelegt (gefunden beim Ersttag, plan/ERSTTAG.md E-7).

Entschieden am 2026-08-30 (Luckys Antwort D im Freigabebogen): Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Damit wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, und der Hinweis „zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer" entfaellt ersatzlos. Der Satz dazu steht unten in Absatz (1a).

(1a) Umsatzsteuer. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Die Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben. Aus dem Fehlen eines Steuerausweises folgt kein Vorsteuerabzug beim Nutzer.

Was diese Entscheidung NICHT beantwortet, bleibt offen und steht weiter oben: die Waehrung (der Code fuehrt USD, ein deutscher Verbraucher braucht einen Endpreis in Euro) und die Frage, ob sich das Angebot an Verbraucher, an Unternehmer oder an beide richtet (O-9). Ein geklaerter Steuerstatus klaert die Preisanzeige nicht mit.

(2) Der Kern des Dienstes — Pipeline, Gates, Chat, Laeufe und die Kosteneinsicht — ist ohne Zusatzkosten enthalten. Kostenpflichtig sind nur Module, die einen laufenden Dienst und Grenzkosten je Aufruf verursachen.

(3) Abgerechnet wird monatlich und im Voraus: der Betrag fuer einen Abrechnungsmonat ist zu dessen Beginn faellig. Die Zahlung laeuft ueber die in der Oberflaeche angebotenen Zahlungsdienstleister. <OFFEN 2026-08-18: Name des eingesetzten Zahlungsdienstleisters und die zulaessigen Zahlungsmittel - Lucky: "ueber uebliche Zahlungsdienstleister", ohne einen zu benennen. In src/zahlung.mjs ist Stripe vorgesehen, aber die Zahlung ist nicht gebaut; bevor ein Name in dieser Klausel steht, muss er stimmen> <OFFEN 2026-08-18: Umgang mit Ruecklastschriften - von Lucky nicht beantwortet>

(4) Keine Nutzungskontingente des Anbieters. Der Anbieter setzt keine eigenen Nutzungskontingente und keine eigenen Mengenbegrenzungen fest; es gibt deshalb auch keine Folge einer Ueberschreitung. Der Grund liegt in der Bauart: Diggi liefert die Modelle nicht selbst, sondern verteilt Anfragen an Drittanbieter (§ 2 Abs. 1). Was tatsaechlich begrenzt, sind die Raten- und Mengenbegrenzungen dieser Drittanbieter. Sie sind keine Zusage des Anbieters, koennen sich ohne sein Zutun aendern und koennen die Nutzung voruebergehend einschraenken (§ 9 Abs. 2).

(5) Preisaenderungen. Es gibt keine Preisanpassungsklausel. Der vereinbarte Preis gilt fuer die laufende Abrechnungsperiode. Will der Anbieter den Preis aendern, ist das ein neues Angebot: es gilt erst, wenn der Nutzer ihm zustimmt. Stimmt er nicht zu, laeuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Periode weiter und endet dann.

Warum hier nichts vereinbart wird (Luckys Entscheidung B2 vom 2026-08-30). Eine Preisanpassungsklausel gegenueber Verbrauchern ist ein klassischer Streitpunkt der AGB-Kontrolle. Bei einem Abo mit kurzer Laufzeit ist sie ausserdem praktisch folgenlos: wer nicht zustimmt, kuendigt zum Ende der Periode - was er ohnehin darf. Eine Klausel, die vor Gericht faellt, nuetzt niemandem; sie erweckt nur den Eindruck einer Befugnis, die es nicht gibt.

(6) Eigene Zugangsschluessel zu den Drittanbietern. Der Nutzer kann fuer die in § 2 Abs. 1 genannten Modelle der Drittanbieter eigene Zugangsschluessel („API-Schluessel") hinterlegen. Er ist dazu nicht verpflichtet; hinterlegt er keinen, nutzt er den Dienst im Rahmen dessen, was der Anbieter freigibt. Hinterlegt er einen, gilt Folgendes:

Entwurf-Vermerk zu diesem Absatz — keine Rechtsberatung, Lucky prueft und gibt frei. Absatz 6 wurde von einem Sprachmodell verfasst und beschreibt den tatsaechlich gebauten Mechanismus, damit Text und Technik nicht zwei Wahrheiten sind; er bleibt bis zur Pruefung und Freigabe durch den Betreiber ein Entwurf. Belegt im Code dieses Projekts: das Hinterlegen ueber POST /mein-schluessel/:name legt den Schluessel strikt im Container des angemeldeten Kontos ab (src/server.mjs); die Ablage je Konto und die durchgehende Regel „ein Schluesselwert verlaesst das Modul nie" stehen in src/credentials.mjs (schluesselZiel, setCredential); dass ein eigener Schluessel nur die eigenen Anfragen live schaltet, waehrend fremde Bezahl-Schluessel weggefiltert werden, in src/modellsicht.mjs (nutzerModellSicht).

§ 6 Laufzeit und Kuendigung

(1) Die Laufzeit betraegt einen Monat. <OFFEN 2026-08-18: Kuendigungsfrist und Verlaengerung - Lucky: "im Uebrigen wie bei Monatsabos ueblich". Das ist fuer eine Klausel zu unbestimmt: eine Frist, die im Vertrag steht, muss eine Zahl sein. Zu recherchieren, zu belegen und anwaltlich zu pruefen>

(2) Kuendigungsschaltflaeche. Bei einem ueber die Webseite geschlossenen Dauerschuldverhaeltnis, das den Anbieter zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet, verlangt § 312k BGB eine staendig verfuegbare, unmittelbar und leicht zugaengliche Kuendigungsschaltflaeche, beschriftet mit nichts anderem als „Vertraege hier kuendigen", eine Bestaetigungsseite und eine Bestaetigungsschaltflaeche „jetzt kuendigen"; die Kuendigung ist dem Nutzer sofort in Textform zu bestaetigen (§ 312k Abs. 4 BGB).

Fehlt die Schaltflaeche, kann der Verbraucher nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und fristlos kuendigen. Auch das ist eine Bauvorgabe und keine Klausel.

(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt fuer beide Seiten unberuehrt.

(4) <OFFEN 2026-08-18: was nach Vertragsende mit Chats, Gedaechtnis, Medien und Buchhaltungsdaten geschieht — Ausgabefrist, Format, Loeschzeitpunkt. Lucky 2026-08-18: "recherchiere" bzw. "branchenueblich"; zu recherchieren und zu belegen, nicht zu schaetzen. Traegt weiter den Sperrvermerk> Diese Angabe ist nicht verzichtbar: sie beruehrt zugleich Art. 20 DSGVO.


§ 7 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer darf Diggi nicht benutzen, um

(2) Bedingungen der Drittanbieter. Fuer die Modelle, die Diggi anspricht, gelten zusaetzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Nutzer hat sie einzuhalten. Der Anbieter unterstuetzt keine Nutzung, die diese Bedingungen umgeht, und wird Zugaenge, ueber die das geschieht, sperren.

(3) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Nutzer meldet einen Verdacht auf unbefugte Nutzung unverzueglich.

(4) Der Nutzer ist fuer die Inhalte verantwortlich, die er eingibt oder hochlaedt — auch fuer Mails, die er ueber den Mail-Anschluss durch ein Modell laufen laesst, samt der darin enthaltenen Daten seiner Korrespondenzpartner.


§ 8 Rechte an Eingaben und Ausgaben

(1) Eingaben. Der Nutzer behaelt die Rechte an dem, was er eingibt. Er raeumt dem Anbieter das Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten und an die eingesetzten Drittanbieter zu uebermitteln, soweit das zur Erbringung des Dienstes noetig ist. Ein weitergehendes Nutzungsrecht, insbesondere zum Training eigener Modelle des Anbieters, wird nicht eingeraeumt.

Bestaetigt am 2026-08-30 (Luckys Antwort G4 im Freigabebogen): So ist es gemeint, und es gibt keine Ausnahmen. Insbesondere wird kein Recht zum Training eigener Modelle eingeraeumt - auch nicht fuer anonymisierte oder aggregierte Auswertungen der Eingaben.

(2) Ausgaben. Der Anbieter macht keine Zusage darueber, ob und in welchem Umfang an maschinell erzeugten Ausgaben Urheberrechte oder andere Schutzrechte entstehen und wem sie zustehen. Diese Frage ist rechtlich nicht abschliessend geklaert; siehe offene Frage O-3. Zusaetzlich koennen die Bedingungen des jeweiligen Modellanbieters die Verwendung der Ausgaben beschraenken — insbesondere im gewerblichen Einsatz. Wer Ausgaben gewerblich verwenden will, prueft das je Anbieter selbst.

(3) Aehnlichkeit zu bestehenden Werken. Eine Ausgabe kann bestehenden Werken aehneln. Der Anbieter prueft das nicht und kann es nicht pruefen.

(4) Kennzeichnung. Nach Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 muss offengelegt werden, wenn Bild-, Ton- oder Videoinhalte kuenstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Pflicht trifft den Betreiber, der solche Inhalte veroeffentlicht — also je nach Fall den Nutzer. Die Verordnung gilt nach Art. 113 ab dem 2. August 2026.


§ 9 Verfuegbarkeit

(1) Eine bestimmte Verfuegbarkeit wird nicht zugesagt. <OFFEN 2026-08-18: ob eine Verfuegbarkeitsquote zugesagt werden soll - Lucky 2026-08-18: "recherchiere" bzw. "branchenueblich"; zu recherchieren und zu belegen. Bis dahin bleibt der Satz davor stehen, es wird also nichts zugesagt>

(2) Wartungsfenster, Stoerungen bei Drittanbietern, Kontingentgrenzen der Anbieter und Ausfaelle einzelner Modelle koennen die Nutzung voruebergehend einschraenken. Bei Ausfall eines Modells wird nach Moeglichkeit auf ein anderes ausgewichen; ein Anspruch darauf besteht nicht.

(3) Was die Einordnung als Dienstleistung hier bedeutet. Weil der Anbieter eine laufende Leistung schuldet und keinen abgegrenzten digitalen Inhalt (§ 2 Abs. 1a), ist die Verfuegbarkeit keine Nebenabrede, sondern die Hauptleistung selbst. Zwei Folgen, die auseinandergehalten gehoeren:

Ein Absatz 1, der jede Verfuegbarkeitszusage ausschliesst, steht damit in Spannung zur Hauptleistungspflicht. Gegenueber Verbrauchern ist ein solcher Ausschluss nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB angreifbar — nicht geprueft, aber so deutlich absehbar, dass es hier stehen muss statt in einer Fussnote.


§ 10 Maengelrechte bei digitalen Produkten

(1) Diggi ist ein digitales Produkt im Sinne von § 327 Abs. 2 BGB, und zwar eine digitale Dienstleistung nach § 327 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB: eine Dienstleistung, die dem Verbraucher „die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermoeglicht" (Wortlaut gelesen am 2026-08-09). Gegenueber Verbrauchern gelten deshalb die §§ 327 ff. BGB, einschliesslich der Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB.

(1a) Warum das zur Einordnung als Dienstleistung passt und ihr nicht widerspricht. § 2 Abs. 1 ordnet Diggi als Dienstleistung ein. Das ist kein Widerspruch zu Absatz 1: eine digitale Dienstleistung ist eine Dienstleistung. Der Wortlaut trennt die beiden Begriffe sauber —

Beides ist am Wortlaut belegt (gelesen am 2026-08-09), die Auslegung ist es nicht. Offene Frage O-8.

(2) Diese Rechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschraenkt; eine Abweichung zum Nachteil des Verbrauchers waere unwirksam.

(2a) Auch bei den kostenlosen Testkonten. § 327 Abs. 3 BGB erstreckt die §§ 327 ff. BGB auf Vertraege, bei denen der Verbraucher statt eines Preises personenbezogene Daten bereitstellt — „es sei denn, die Voraussetzungen des § 312 Absatz 1a Satz 2 liegen vor" (Wortlaut gelesen am 2026-08-09). Ob diese Ausnahme hier greift, ist unklar; die Ausarbeitung steht in recht/GRATISKONTEN.md. Der Anbieter schliesst die Maengelrechte fuer Testkonten deshalb nicht aus (§ 4 Abs. 5).

(3) <OFFEN 2026-08-18: Bereitstellungszeitraum und Umfang der zugesagten Aktualisierungen — § 327f BGB knuepft daran an. Lucky 2026-08-18: "recherchiere" bzw. "branchenueblich"; zu recherchieren und zu belegen>

Wozu diese Luecke genau gehoert. § 327f Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BGB bestimmt den massgeblichen Zeitraum bei einem Vertrag ueber die dauerhafte Bereitstellung als den Bereitstellungszeitraum, in allen anderen Faellen (Nr. 2) als den Zeitraum, den der Verbraucher „aufgrund der Art und des Zwecks des digitalen Produkts" erwarten kann (Wortlaut gelesen am 2026-08-09). Bei einem laufenden Abo ist das Nummer 1 — also die gesamte Laufzeit. Bei einem unbefristeten Gratiskonto ist der Zeitraum offen. Wer § 6 Abs. 1 (Laufzeit) ausfuellt, entscheidet damit zugleich diesen Punkt.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit, bei der Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit sowie in den Faellen einer gesetzlich zwingenden Haftung.

(2) Bei leicht fahrlaessiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmaessig vertrauen darf — haftet der Anbieter der Hoehe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Uebrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht fuer Schaeden, die daraus entstehen, dass der Nutzer sich ungeprueft auf eine Ausgabe verlassen hat (§ 2 Abs. 3).

(5) Eine betragsmaessige Hoechstgrenze wird nicht vereinbart. Es bleibt bei der Begrenzung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden nach den vorstehenden Absaetzen.

Warum keine Zahl (Luckys Entscheidung B3 vom 2026-08-30). § 309 Nr. 7 BGB verbietet ohnehin, die Haftung fuer Leben, Koerper und Gesundheit sowie fuer grobes Verschulden zu begrenzen. Was ueberhaupt begrenzbar bleibt, ist die einfache Fahrlaessigkeit bei Kardinalpflichten - und genau dort ist es der zusaetzliche BETRAG, der in der Rechtsprechung am haeufigsten faellt. Die Begrenzung auf den vorhersehbaren typischen Schaden traegt ohne ihn.
Warnung zu diesem Paragrafen. Haftungsklauseln sind der Teil von AGB, an dem am haeufigsten etwas unwirksam ist — insbesondere gegenueber Verbrauchern nach § 309 Nr. 7 BGB. Der obige Text folgt einem gaengigen Aufbau; ob er in dieser Fassung haelt, ist nicht geprueft.

§ 12 Datenschutz

Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, insbesondere welche Drittanbieter Eingaben erhalten, steht in der Datenschutzerklaerung (recht/DATENSCHUTZ.md). Sie ist kein Vertragsbestandteil, sondern eine Information nach Art. 13 DSGVO.


§ 13 Aenderung dieser Bedingungen

Aenderungen dieser Bedingungen gelten nur mit ausdruecklicher Zustimmung des Nutzers. Der Anbieter legt eine geaenderte Fassung vor und weist auf die Aenderungen hin; sie gilt fuer den Nutzer ab dem Zeitpunkt, zu dem er ihr zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Nutzer nicht zu, gelten fuer ihn die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode weiter.

Warum keine Zustimmungsfiktion (Luckys Entscheidung B4 vom 2026-08-30). § 308 Nr. 5 BGB macht Erklaerungsfiktionen in AGB von vornherein heikel, und der Bundesgerichtshof hat 2021 (XI ZR 26/20, Postbank) die Schweigen-gleich-Zustimmung fuer AGB-Aenderungen ausdruecklich verworfen. Ein Haekchen beim naechsten Anmelden kostet einen Handgriff und haelt.

Ein Aenderungsvorbehalt, der als Zustimmung wertet, dass der Nutzer nicht widerspricht, ist gegenueber Verbrauchern nur unter engen Voraussetzungen zulaessig. Siehe offene Frage O-4.


§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

Dieselbe Erklaerung steht im Impressum. Sie wird hier wiederholt und nicht nur verwiesen, weil AGB haeufig getrennt vom Impressum gelesen und gespeichert werden — das ist die branchenuebliche Form, und Lucky hat am 2026-08-18 "wie branchenueblich" entschieden.

Vermerk fuer die anwaltliche Pruefung: Wortlaut von uns nach der Vorgabe "branchenueblich" gesetzt, nicht von Lucky diktiert. Variante A (keine Teilnahme) ist im Impressum am 2026-08-18 gewaehlt worden; beide Stellen muessen dieselbe Variante tragen.

Ein Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung entfaellt: sie wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt (Belege im Impressum unter Q-6).


§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenueber Verbrauchern mit gewoehnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutz- vorschriften dieses Staates unberuehrt.

(2) Gerichtsstand. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstaende.

Warum hier nichts vereinbart wird — recherchiert am 2026-08-30, nicht gefragt. § 38 Abs. 1 ZPO laesst eine Gerichtsstandsvereinbarung nur zu, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliche Sondervermoegen sind. Ein Verbraucher ist keines davon. Eine Klausel, die gegenueber Verbrauchern einen Gerichtsstand festlegt, waere deshalb unwirksam — und eine unwirksame Klausel in AGB ist schlechter als keine: sie erweckt beim Nutzer den Eindruck, er muesse an einem fremden Ort klagen.

Auch gegenueber Kaufleuten wird hier nichts vereinbart. Eine Gerichtsstandsklausel waere dort zwar zulaessig, brauchte aber eine Unterscheidung nach Nutzerart, die die Anmeldung heute nicht trifft (O-9, dieselbe offene Frage wie bei der Preisanzeige). Solange sie offen ist, ist die gesetzliche Lage die ehrlichere Auskunft.

Quelle: § 38 ZPO, abgerufen am 2026-08-30 unter <https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__38.html>.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen unberuehrt.


Quellen

Norm / BelegFundstelle
Q-1§§ 305 bis 310 BGB — Einbeziehung und Inhaltskontrolle von AGBhttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html
Q-2§ 307 BGB — Inhaltskontrolle, Transparenzgebothttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html
Q-3§ 309 BGB — Klauselverbote ohne Wertungsmoeglichkeit, insbesondere Nr. 7 zur Haftunghttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html
Q-4§ 312 Abs. 1a BGB — Verbrauchervertraege gegen Bereitstellung personenbezogener Datenhttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html
Q-5§ 312j Abs. 3 und 4 BGB — Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen", sonst kein Vertragsschlusshttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
Q-6§ 312k BGB — Kuendigungsschaltflaeche, Bestaetigungsseite, Bestaetigung in Textform, Folge nach Abs. 6https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html
Q-7§ 327 BGB — Anwendungsbereich der Vorschriften ueber digitale Produkte, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327.html
Q-8Artikel 246a § 1 Abs. 1 EGBGB — vorvertragliche Informationspflichten, u. a. Gesamtpreis (Nr. 5) und Laufzeit (Nr. 14)https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html
Q-9Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50 Abs. 4 und Art. 113https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
Q-10§ 36 VSBG — Informationspflicht zur Verbraucherschlichtunghttps://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html
Q-11§ 327f BGB — Aktualisierungspflicht, massgeblicher Zeitraum nach Abs. 1 Satz 3https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327f.html
Q-12§ 356 BGB — Erloeschen des Widerrufsrechts, Abs. 5 (Dienstleistungen) und Abs. 6 (digitale Inhalte)https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Im Wortlaut gelesen am 2026-08-09: Q-4 (§ 312 BGB vollstaendig), Q-7 (§ 327 BGB vollstaendig), Q-11 (§ 327f BGB vollstaendig), Q-12 (§ 356 BGB vollstaendig), ausserdem § 312k BGB Abs. 1 bis 4, § 312g BGB Abs. 1 bis 3, § 355 BGB, § 327q BGB und § 327n BGB. Die vollstaendige Leseliste steht in recht/GRATISKONTEN.md, Abschnitt 6.

Nicht belegt, sondern aus dem Code dieses Projekts entnommen: die Preiszahlen und die Modulschnitte aus src/module.mjs, die Aussagen zur Buchhaltung aus src/buchhaltung.mjs, die Anmeldung aus src/anmeldung.mjs und src/passwort.mjs, die Betriebsarten aus src/konto.mjs, der Stand der Zahlungsanbindung aus src/zahlung.mjs, das Nutzungszaehlwerk aus src/nutzung.mjs, der Weg fuer eigene Zugangsschluessel (§ 5 Abs. 6) aus src/credentials.mjs (schluesselZiel, setCredential), src/server.mjs (POST /mein-schluessel/:name) und src/modellsicht.mjs (nutzerModellSicht).

Ausdruecklich nicht geprueft — der Wortlaut wurde nicht nachgelesen: Q-1 (§§ 305 bis 310 BGB), Q-2 (§ 307 BGB), Q-3 (§ 309 BGB), Q-5 (§ 312j BGB), Q-6 (§ 312k BGB wurde gelesen, aber die Kapitelgliederung des Untertitels nicht — siehe recht/GRATISKONTEN.md G-4), Q-8 (Artikel 246a § 1 EGBGB), Q-9 (KI-Verordnung) und Q-10 (§ 36 VSBG). Ebenfalls ungeprueft: die §§ 327m und 327o BGB, auf die sich der Verweis auf „die §§ 327 ff. BGB" in § 10 mit erstreckt. Keine Gerichtsentscheidung wurde gelesen.


Was noch fehlt

Stand 2026-08-18 — was von dieser Liste erledigt ist. Eingetragen wurde am 2026-08-18 nur, was Lucky selbst angegeben hat. Wo er „recherchiere", „branchenueblich" oder gar nichts gesagt hat, steht jetzt im Text ein <OFFEN …>-Vermerk mit Datum und Grund — die Luecke ist also nicht kleiner geworden, sie ist nur nicht mehr anonym.

Stand
L-1, L-2eingetragen: Dr.-Roß-Str. 2A, 95503 Hummeltal, Deutschland · [email protected]
L-3eingetragen: Fassung 1 vom 2026-08-18 (§ 1 Abs. 4 und Kopfzeile)
L-4eingetragen: vorab per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse
L-5offen, und jetzt Klasse C: Lucky sagte „wie branchenueblich". Ueblich ist die Annahme der Bestellung, nicht der Zahlungseingang — das ist eine Rechtsfrage und anwaltlich zu bestaetigen
L-6eingetragen: kein Mindestalter; Abgleich nur beim Aboabschluss ueber die Zahlungsmethode
L-7offen — von Lucky nicht beantwortet
L-9teilweise eingetragen: monatlich, im Voraus. Offen: welcher Zahlungsdienstleister, welche Zahlungsmittel, Umgang mit Ruecklastschriften
L-10eingetragen: es gibt keine Kontingente des Anbieters, weil Diggi die Modelle nicht selbst liefert. Was begrenzt, sind die Grenzen der Drittanbieter — und die sind ausdruecklich keine Zusage
L-12teilweise eingetragen: Laufzeit ein Monat. Offen: Kuendigungsfrist und Verlaengerung („wie bei Monatsabos ueblich" ist fuer eine Klausel keine Frist)
L-13, L-15, L-16offen — Lucky: „recherchiere" bzw. „branchenueblich"
L-19offen fuer den VSBG-Teil: im Impressum ist am 2026-08-18 Variante A gewaehlt; ob sie hier zu wiederholen ist, ist nicht beantwortet. Der Gerichtsstand bleibt Klasse C
L-8, L-8a, L-8b, L-8c, L-11, L-14, L-17, L-18unveraendert offen — es sind Rechtsfragen, keine Angaben

Luecken, die der Betreiber ausfuellen muss — die urspruengliche Liste (22):

FeldOrt
L-1Anschrift des Anbieters§ 1 Abs. 1
L-2E-Mail-Adresse des Anbieters§ 1 Abs. 1
L-3Fassungsdatum und Version der Bedingungen§ 1 Abs. 4
L-4Ob und wie ueber wesentliche Leistungsaenderungen informiert wird§ 2 Abs. 7
L-5Genauer Zeitpunkt des Vertragsschlusses§ 3 Abs. 3
L-6Mindestalter und wie es durchgesetzt wird§ 3 Abs. 4
L-7Vorlauffrist und Ankuendigung beim Beenden eines Testkontos§ 4 Abs. 3
L-8Preis je Modul und Endpreis als Betrag§ 5 Abs. 1
L-8aWaehrung — der Code fuehrt USD, gegenueber deutschen Verbrauchern sind Euro-Endpreise anzugeben. Nicht entschieden§ 5 Abs. 1
L-8b~~Steuersatz~~ — entschieden am 2026-08-30: Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer, die Preise sind Endpreise. Steht in § 5 Abs. 1a§ 5 Abs. 1a
L-8cBestaetigung, dass die Einordnung als Dienstleistung dem tatsaechlichen Angebot entspricht§ 2 Abs. 1a
L-9Abrechnungszeitraum, Faelligkeit, Zahlungsmittel, Zahlungsdienstleister§ 5 Abs. 3
L-10Nutzungskontingente und Folgen der Ueberschreitung§ 5 Abs. 4
L-11Verfahren fuer Preisaenderungen§ 5 Abs. 5
L-12Laufzeit, Kuendigungsfrist, Verlaengerung§ 6 Abs. 1
L-13Umgang mit Daten nach Vertragsende: Ausgabefrist, Format, Loeschzeitpunkt§ 6 Abs. 4
L-14Bestaetigung bzw. Praezisierung der Rechteeinraeumung an Eingaben§ 8 Abs. 1
L-15Zugesagte Verfuegbarkeit, falls eine zugesagt wird§ 9 Abs. 1
L-16Bereitstellungszeitraum und Umfang der Aktualisierungen§ 10 Abs. 3
L-17Haftungshoechstgrenze, falls gewuenscht§ 11 Abs. 5
L-18Aenderungsverfahren fuer diese Bedingungen§ 13
L-19Erklaerung zur Verbraucherschlichtung und Gerichtsstand§ 14, § 15 Abs. 2

Offene Fragen an die Rechtsberatung (9):